Datenschutzerklärung

1. Name und Anschrift

Für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist:

Peter Stader Jungpflanzen GmbH
Göldern 20 | D-78479 Reichenau
Telefon: +49 (0) 7531 996 89-0
Telefax: +49 (0) 7531 996 89-15
E-mail: info@peterstader.de

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Peter Stader Jungpflanzen GmbH. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Peter Stader Jungpflanzen GmbH geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

2. Nutzung der Internetseiten

A. Erfassung allgemeiner Informationen

Wenn Sie auf unsere Webseite zugreifen, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet Service Providers und Ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Anonyme Informationen dieser Art werden von uns statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

B. Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

3. Datenschutz für Kunden

Zu Zwecken der vorvertraglichen Angebotsphase oder zur Auftragserfüllung bzw. Leistungserbringung verarbeiten wir personenbezogene Daten wie zum Beispiel Adress- und Kontaktdaten, Informationen zu geführten Gesprächen, Ihren Anforderungen, Angebote sowie weitere Informationen, die wir von Ihnen erhalten. Dabei verarbeiten wir bei Firmenkunden auch Informationen, insbesondere Kontaktdaten, zu unseren Ansprechpartnern. Für Zwecke der Zahlungsabwicklung können wir Daten zu Ihrer Bankverbindung bzw. Kreditkarteninformationen speichern und verarbeiten. Sofern in die Leistungserbringung bzw. Auftragserfüllung externe Partner eingebunden werden, können diesen die zur Erbringung von deren Leistung notwendigen Informationen weitergegeben werden. Bei der Verarbeitung der Informationen können Hilfssysteme (IT-Umgebung, CRM-/ERP-Systeme, Finanzbuchhaltung) eingesetzt werden, auf die Dienstleister im Rahmen der Wartung Zugriff nehmen. In diesen Fällen vereinbaren wir die notwendigen Verträge zur Auftragsverarbeitung.

4. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerberverfahren

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen vier Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

5. Datenschutz für Lieferanten

Im Rahmen der Auswahl von Lieferanten bzw. Dienstleistern werden wir Angaben zu ihnen speichern und verarbeiten. Im Rahmen der Lieferantenprüfung/-bewertung können wir hierzu weitere Informationen von z. B. Auskunfteien einholen und hinzuspeichern. Zu Zwecken der Auftragsabwicklung werden wir über ihre Stammdaten hinaus auch auftragsspezifische Informationen verarbeiten. Bei Firmenkontakten verarbeiten wir auch Informationen, insbesondere Kontaktdaten, zu unseren Ansprechpartnern. Bei der Verarbeitung der Informationen können Hilfssysteme (IT-Umgebung, CRM-/ERP-Systeme, Finanzbuchhaltung) eingesetzt werden, auf die Dienstleister im Rahmen der Wartung Zugriff nehmen. In diesen Fällen vereinbaren wir die notwendigen Verträge zur Auftragsverarbeitung.

6. Allgemeine Informationen

A. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen, dient Art. 6 I lit. a DS-GVO unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Dies gilt auch für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa im Zusammenhang von Anfragen zu unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

B. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO, ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

C. Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

D. Übermittlung von Daten in Drittländer
In einzelnen Fällen, z. B. bei Nutzung des Web-Services in Verbindung mit Google-Dienstleistungen oder Newsletter-Diensten, kann es zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer kommen. Dabei stellen wir immer sicher, dass entsprechende Garantien zum Schutz Ihrer Daten vorliegen. Im Einzelfall können Sie bei unserem Datenschutzbeauftragten einen entsprechenden Nachweis erhalten.

E. Löschung bzw. Sperrung der Daten
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

F. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z. B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet, uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

G. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

H. Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
• Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
• Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
• Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
• Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
• Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
• Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
• Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

I. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

J. Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind wir nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Mit Ihren Fragen zum Datenschutz dürfen Sie sich gerne direkt an die Geschäftsleitung wenden. Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt sowie dem Datenschutzgenerator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH erstellt und von Herrn Michael Weinmann ergänzt bzw. angepasst.

© Peter Stader Jungpflanzen GmbH, alle Rechte vorbehalten

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gemüsejungpflanzen

1. Geltung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsbetrieb mit allen unseren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.2 Sämtliche – auch künftige – Lieferungen und Leistungen erfolgen – vorbehaltlich Ziffer 3. ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB, sofern diese nicht im Einzelfall oder aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit einem Kunden vertraglich abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Auftrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Antrag des Kunden durch schriftliche Bestätigung annehmen oder die Lieferung oder Leistung ohne vorherige schriftliche Annahmebestätigung ausführen.

2.2 Unsere Angestellten und Handelsvertreter – mit Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen – sind nicht berechtigt, mündlich verbindliche Vereinbarungen für uns abzuschließen. Jegliche mündliche Vereinbarungen durch diese Personen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Wir haben das Recht, in unseren Auftragsbestätigungen Sorten, Mengen und Liefertermine den tatsächlichen Liefermöglichkeiten anzupassen. Solche Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 8 Kalendertagen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht. Dies gilt nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar erscheint.

3. Bestellung auf elektronischem Weg / Geltung von AGB

Sofern unter Nutzung unseres Internetangebotes ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden soll, gelten insoweit alleine unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gemäß § 312e (1) Nr. 4 BGB Im Rahmen unseres Internetangebotes abrufbar sind. Soweit unsere im Internet abrufbaren AGB von den vorliegenden AGB abweichen, gelten im elektronischen Geschäftsverkehr ausschließlich die im Internet abrufbaren AGB.

4. Lieferung / Liefertermin / Lieferbeschränkungen bzw. –ausschlüsse

4.1 Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe oder zum Versand in unseren Produktionsbetrieben.

4.2 Unsere Lieferpflicht ruht, solange die richtige und rechtzeitige Lieferung durch unsere Zulieferer nicht erfolgt ist.Dies gilt nur für den Fall, dass die Terminüberschreitung nicht von uns oder unserem Zulieferer zu vertreten ist.

4.3 Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und sonstige Umstände, die weder von uns oder unseren Erfüllungshilfen zu vertreten sind und die von uns nicht vorhersehbar waren, befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von unserer Lieferpflicht, soweit diese Umstände unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen.

4.4 In den Fällen der Ziffern 4.2 und 4.3 sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar ist. Dies gilt nur, wenn wir oder unser Erfüllungsgehilfe das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben und wenn wir den Kunden von den vorgenannten Leistungshindernissen unverzüglich informiert haben. Im Falle des Rücktritts sind wir verpflichtet, etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

5. Lieferung, Untersuchungs- und Rügepflicht

5.1  Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann die Annahme von Teillieferungen nur dann berechtigt verweigern, wenn diese für ihn objektiv kein Interesse haben. Die Verweigerung der Annahme ist schriftlich zu erklären; mit der Verweigerung ist zugleich das         mangelnde objektive Interesse schriftlich zu begründen.

5.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich – je nach Umfang der Lieferung ggf. durch Vornahme von Stichproben in ausreichender Anzahl – zu prüfen, zu entstapeln und darüber hinaus für die gelieferten Jungpflanzen jegliche Art von Stress zu vermeiden. Wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten – etwa den Abnehmer des Kunden – erfolgt, so hat der Kunde eine unverzügliche Prüfung und Untersuchung sicherzustellen.

5.3 Etwaige offensichtliche Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der Kunde unverzüglich uns gegenüber Schriftlich zu rügen; das Transportpersonal ist zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt. Erfolgt die Rüge nicht unverzüglich, spätestens wegen der Verderblichkeit der Ware mit Ablauf des Liefertages, kann der Kunde aus den offensichtlichen Mängeln keine Rechte herleiten. Unsere Handelsvertreter sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt.

5.4 Sofern Rügen durch uns – oder entgegen Ziffer 5.3 durch unsere Handelsvertreter – entgegengenommen werden, stellt dies kein Anerkenntnis der gerügten Mängel dar.

 6. Phytosanitäre Eigenschaften

6.1 Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden erstreckt sich auch auf phytosanitäre Eigenschaften, hier Insbesondere auf Schädlingsbefall.

6.2 Hat der Kunde den Verdacht, dass insoweit Mängel der Ware vorliegen, hat er aus Gründen der Schadensminderung die möglicherweise befallenen Jungpflanzen von anderen Pflanzen – sowohl den von uns gelieferten, als auch den bereits beim Kunden vorhandenen – abzusondern, um ein Übergreifen zu vermeiden. Im Übrigen hat er gemäß Ziffer 5.3 zu verfahren und bei allen Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

7. Lieferungsmodalitäten

7.1 Sämtliche Preise verstehen sich – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – ab unserem Produktionsbetrieb ohne Frachtkosten. Eine Versendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden; in diesem Fall gehen sämtliche Fracht-/Transportkosten zu Lasten des Kunden und werden von uns ggf. weiterberechnet.

7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht nach der Verladung auf den Kunden über. Dabei ist unbeachtlich, ob der Transport durch uns, durch einen Transporteur oder den Kunden selbst erfolgt.

7.3 Pflanzen-Paletten, CC- Container und sonstige Transportverpackungen bleiben unser Eigentum und werden allenfalls leihweise zu Verfügung gestellt. Erfolgt ein Rücktransport der Leih-Verpackung durch uns, hat der Kunde die Transportverpackungen an einem vereinbarten Platz  in seinem Betrieb gestapelt zu Abholung bereit zu stellen .Weist das Leih-Verpackungskonto am Jahresende Fehlbestände aus, sind wir berechtigt, die Differenz unter Ansatz der Beschaffungskosten in Rechnung zu stellen.

7.4 Holt der Kunde die Ware bei uns selbst ab oder lässt diese in seinem Auftrag von einem Transporteur abholen, geht die Verantwortlichkeit für eine ordnungsgemäße Beladung und die Einhaltung der Vorschriften zur Ladegutsicherung auf den Kunden bzw. dessen Beauftragten über.

8. Preise, Skonti und Nachlässe  

8.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung gelten die Basispreise zuzüglich evt. Sortenzuschlag.

8.2 Alle Preise verstehen sich ab unserem Produktionsbetrieb und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.3 Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung und werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

8.4 Eine Skonto- oder Nachlassvereinbarung kommt nicht dadurch zustande, dass wir in der Vergangenheit an den Kunden unter Gewährung von Skonti oder Nachlässen geliefert haben. Skonti oder Nachlässe sind vielmehr bei jedem Vertrag neu zu vereinbaren. Diese gilt nicht, soweit mit einem Kunden Skonti oder Nachlässe in einer Rahmenvereinbarung vereinbart wurden.

8.5 Skonto- oder Nachlassvereinbarungen kommen nicht dadurch zustande, dass wir einem nicht vereinbarten Abzug des Kunden nicht widersprechen.

9. Berechnung / Umsatzsteuer

9.1 Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

9.2 Kommt es zu einer Änderung der Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so wird die Umsatzsteuer in der Höhe berechnet, wie sie gemäß der gesetzlichen Regelung anfällt.

10. Zahlungshinweise, Verrechnung, Verzug

10.1 Zahlungen sind ausschließlich auf eines unserer Konten zu leisten.

10.2 Unsere Angestellten und Handelsvertreter – mit Ausnahme des Geschäftsführer und Prokuristen – sowie Transportpersonal ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung befugt, es sei denn, dass dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden wäre oder eine dieser Personen im Einzelfall von uns schriftlich bevollmächtigt worden wäre.

10.3 Zahlungen des Kunden werden – vorbehaltlich einer bei Zahlung ausgesprochenen Verrechnungsbestimmung des Kunden oder einer anderweitigen Vereinbarung im Einzelfall – immer auf die älteste offene Rechnung oder sonstige Schuld angerechnet. Die Verrechnung erfolgt bei dieser zunächst auf etwaige Kosten, dann auf etwaige Zinsen und zuletzt auf die jeweilige Hauptforderung, insoweit ist eine anderweitige Leistungsbestimmung des Schuldners unbeachtlich.

10.4 Nehmen wir im Einzelfall Schecks entgegen, so erfolgt dies nur erfüllungshalber. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn und soweit der Betrag unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Etwaige Bankspesen und sonstige Kosten, insbesondere im Fall der Nichteinlösung, gehen zu Lasten des Kunden.

10.5 Sofern wir Wechsel entgegennehmen, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Sämtliche Spesen und Kosten einschließlich der Kosten der Vorlegung eines etwaigen Protestes gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nicht zur rechtzeitigen Vorlegung oder zur Protesterhebung verpflichtet.

10.6 Verzugseintritt und Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 287 und 288 BGB.

10.7 Befindet sich der Kunde in Verzug, so schuldet er für jede von uns ausgesprochene Mahnung oder Zahlungserinnerung, pauschalen Schadenersatz in Höhe von 5,00 €, sofern wir die Mahnung / Zahlungserinnerung für sachdienlich halten durften.

10.8 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so können wir weitere Lieferungen und Leistungen – auch aus anderen Verträgen – nach unserer Wahl von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen; wir sind ferner berechtigt, sämtliche Abtretungen (Ziffer 11.2) gegenüber allen Abnehmern des Kunden offen zu legen und unmittelbare Zahlungen an uns zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sich nur mit geringen Zahlungen in Verzug befindet und an seiner Zahlungsfähigkeit keine Zweifel bestehen; ein Zahlungsrückstand gilt als gering, wenn er maximal 5% des gesamten Auftragsvolumens, dem er entstammt, beträgt.

10.9 Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Eigentumsvorbehalt, Abtretung

11.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Forderungen – einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugsschäden – unser Eigentum.

11.2 Unser Eigentum erstreckt sich auf die Pflanzen und Erzeugnisse, die der Kunde durch Kultivierung, Be- oder Verarbeitung Vermengung oder Vermischung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erzeugt.

11.3 Der Kunde ist berechtigt, unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs, im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die von uns gelieferten Waren weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt er uns bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer ab. Die Abtretung ist der Höhe nach begrenzt auf unsere Forderung aus der Lieferung der weiterverkauften Ware einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugsschäden, soweit diese dem Kunden bereits berechnet und angemeldet wurden. Auf unsere Aufforderung hat der Kunde uns sämtliche Weiterveräußerungen noch nicht bezahlter Waren offen zu legen, die Empfänger vollständig zu benennen und uns alle zur unmittelbaren Durchsetzung der an uns abgetretenen Forderungen notwendigen Angaben zu machen.

11.4 Unser Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Vereinbarungen mit seinen Abnehmern im Rahmen des rechtlich Zulässigen sicher zu stellen, dass die an uns abgetretenen Forderungen nicht durch Aufrechnung untergehen, sondern nur durch Zahlung erfüllt werden; soweit erforderlich hat er hierzu auf die Abtretung hinzuweisen.

11.5 Unser Kunde ist berechtigt, an uns abgetretene Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Er ist verpflichtet, insoweit von seinen Kunden empfangene Zahlungen bis zur Höhe der uns zustehenden Forderungen unverzüglich an uns weiterzuleiten. Zieht der Kunde bei seinen Abnehmern an uns abgetretene Forderungen ein, ohne diese entsprechend an uns weiterzuleiten, so sind wir berechtigt, die Abtretung hinsichtlich sämtlicher Forderungen – auch gegen andere Abnehmer – offen zu legen und unmittelbare Zahlung an uns zu verlangen.

11.6 Wollen Dritte – insbesondere im Rahmen der Zwangsvollstreckungs- oder insolvenzrechtlichen Maßnahmen – auf die in unserem Eigentum stehende Ware zugreifen, so hat der Kunde diese auf unser Eigentum hinzuweisen und die zugrunde liegenden Unterlagen vorzulegen. Zugleich hat er uns unverzüglich zu unterrichten. Entstehen uns bei der Abwehr vermeintlicher fremder Ansprüche auf die in unserem Eigentum stehende Ware Kosten, so hat der Kunde diese zu ersetzen, soweit diese nicht tatsächlich von Dritten ersetzt werden; etwaige Ansprüche gegen Dritte werden wir Zug-um-Zug an den Kunden abtreten.

11.7 Übersteigt der Wert der uns vom Kunden gewährten Sicherheiten die Summe unserer gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden hinsichtlich der 20% übersteigenden Sicherheiten zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns nach billigem Ermessen.

 12. Gewährleistung, Transportschäden

12.1 Soweit von uns gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet ist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind wir grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet, soweit der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist (Ziffer 12.4) uns gegenüber gerügt wird.

12.2 Wenn der Kunde die von uns gelieferte Ware weiterverkauft und sein Abnehmer bzw. der letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, kann der Kunde uns gemäß der gesetzlichen Regelung der §§ 478, 479 BGB im Wege der so genannten Lieferantenregresses in Anspruch Liegt ein berechtigter Fall des Lieferantenregresses vor, gelten die in diesem AGB enthaltenen Einschränkungen unserer Gewährleistungsverpflichtungen nicht.

12.3 Voraussetzung für den Lieferantenregress ist, dass die von uns gelieferte Ware über die gesamte Lieferkette unverändert an den Verbraucher verkauft wird. Soweit die Ware zwischenzeitlich kultiviert oder sonst verändert oder unsachgemäß behandelt wurde, kommt ein Lieferantenregress nicht in Betracht. Der Lieferantenregress setzt voraus, dass der bei Übergabe an den Verbraucher vorliegende Mangel auch im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden einen Mangel darstellt.

12.4 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn der Kunde uns berechtigt im Rahmen des Lieferantenregresses (Ziffer 12.2 und 12.3) in Anspruch nimmt.

12.5 Verletzt der Kunde seine ihm nach Ziffer 5 obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten, so kann er nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 5 seine Gewährleistungsrechte verlieren; wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, gilt dies gemäß den Regelungen des § 377 HGB auch für den Fall des Lieferantenregresses.

12.6 Der Kunde hat nicht offensichtliche Mängel (verdeckte Mängel) unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unsere Handelsvertreter sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt.

12.7 Zeigt der Kunde Mängel – egal ob nach Ziffer 5. oder nach Ziffer 12.6 – an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und /oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen. Beauftragt der Kunde selbst Dritte – insbesondere Gutachter – mit der Untersuchung der Ware bzw. Feststellung etwaiger Mängel, so sind wir zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten nur verpflichtet, wenn tatsächlich eine unverzügliche Begutachtung objektiv erforderlich ist, wir nicht rechtzeitig zu erreichen sind und tatsächlich ein Mangel vorliegt.

12.8 Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend, so sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt Diese fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 13 – ausgeschlossen.

12.9 Hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache, so sind wir berechtigt, Sorten den tatsächlichen Liefermöglichkeiten anzupassen, wenn die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.

12.10 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – ggf. in angemessenen Stichproben – bei Erhalt auch auf Transportschäden zu untersuchen. Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Kunde sofort ein Protokoll zu fertigen, in dem der Zustand der Ware und die Transportschäden festgehalten werden. Das Protokoll ist dem Transportpersonal zur Unterzeichnung vorzulegen.

12.11 Der Kunde ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich unter Vorlage des Protokolls ( Ziffer 12.9 ) dem Transporteur zu melden und uns durch Abschrift unter Beifügung des Protokolls zu unterrichten.

12.12 Für Transportschäden haften wir – vorbehaltlich Ziffer 13 – nicht, es sei denn, der Schaden wäre durch uns oder

Einen unserer Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

13. Schadenersatzansprüche des Kunden

13.1 Soweit dem Kunden Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, die nicht durch die Vorstehenden Vereinbarungen oder Ziffer 13.2 ausgeschlossen sind, verjähren diese in 12 Monaten.

13.2 Alle übrigen Schaden- oder Aufwendungsansprüche des Kunden – mit Ausnahme der in Ziffer 13.3 benannten – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Schuldverhältnissen oder unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen.,

13.3 Schadenersatzansprüche des Kunden sind nicht ausgeschlossen hinsichtlich

a.) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen

Pflichtverletzung durch uns, einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

b.) Sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungshilfen beruhen.

14. Beratung/Pflanzenschutz/Kultivierung

14.1 Pflanzhinweise, Pflanzenschutzberatungen und sonstige Beratungen sind nicht Gegenstand von Kauf- und Lieferverträgen. Sie stellen – soweit sie nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden – nur unverbindliche Informationen dar. Sie entheben den Kunden nicht von seiner Pflicht der sach- und fachkundigen Verarbeitung von uns gelieferter Waren und der notwendigen Sorgfalt insbesondere beim Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Wuchs- und Hemmstoffen.

14.2 Der Kunde hat hinsichtlich des Pflanzenschutzes die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Auch soweit wir Pflanzenschutzberatungen vornehmen, befreit dies den Kunden nicht von der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung.

14.3 Der Kunde führt die Kultivierung in eigener Verantwortung durch, insbesondere hinsichtlich der Auswahl und Verwendung von Wuchs- und Hemmstoffen, Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Der Kunde hat darauf zu achten, dass die eingesetzten Mittel aufeinander abgestimmt sind. Für jegliche Schäden, die aus Fehlern bei der Kultivierung herrühren, übernehmen wir keine Haftung.

15. Schutzrechte/Lizenzen/Nachvermehrung

Der Sortenschutz ergibt sich insbesondere aus den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Sortenschutzgesetz. Die Lieferung geschützter Sorten durch uns erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Kultivierung und des anschließenden Verkaufs; zur Erzeugung von Vermehrungsmaterial oder zur Ausfuhr vermehrungsfähigen Materials in ein Land, das den Sortenschutz nicht gewährleistet, ist der Besteller nicht befugt, es sei denn, dies wird gesondert schriftlich vereinbart.

16. Garantien

Sämtliche von uns oder unseren Erfüllungshilfen oder Handelsvertretern getätigten Beschreibungen und sonstige Angaben, auch in Katalogen, Prospekten, Werbemitteln und Internetpräsentationen, sind grundsätzlich – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird – nur Beschreibungen.Wir übernehmen mit solchen Beschreibungen keine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

17.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen zwischen uns und dem Kunden ist Konstanz.

17.2 Es gilt- auch bei Verträgen mit Auslandsberührung – ausschließlich deutsches Recht. Das UN- Kaufrecht wird ausdrücklich abbedungen.

17.3 Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden ist – sofern nicht nach dem Gesetz ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist- der Gerichtsstand Konstanz.

17.4 Sollte eine der in diesen AGB enthaltenen oder eine sonstige Klausel eines zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

17.5 Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klausel eine dieser in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommende Vereinbarung zu treffen.

 

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